AGBs der CleverBridge AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der CleverBridge AG
Version Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der CleverBridge AG (nachfolgend «CleverBridge») und ihren Kunden.
Sie gelten für sämtliche von CleverBridge angebotenen Leistungen, insbesondere Beratung, Analyse, Konzeption, Softwareimplementierungen, Entwicklung, Integrationen, AI-gestützte Dienstleistungen, Schulungen, Support, Wartung, die Beschaffung und den Wiederverkauf von Software-Abonnementen sowie den Vertrieb und Betrieb von Softwarelösungen und Cloud-Diensten.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungsumfang
CleverBridge erbringt Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Geschäftsprozessoptimierung, Softwarelösungen und künstliche Intelligenz.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerten, Auftragsbestätigungen, Servicebeschreibungen oder schriftlichen Vereinbarungen.
Erfolgs- oder ergebnisbasierte Vergütungsmodelle (einschliesslich Service Levels, Boni oder Vertragsstrafen) richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung; diese geht diesen AGB vor.
Projektpläne, Aufwandsschätzungen und Termine beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannten Informationsstand und können sich bei Änderungen der Anforderungen entsprechend anpassen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt CleverBridge sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, welche durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Informationen.
4. Einsatz moderner Technologien
Zur Erbringung ihrer Dienstleistungen kann CleverBridge moderne Entwicklungs-, Analyse-, Automatisierungs- und Softwarewerkzeuge einsetzen, einschliesslich Technologien der künstlichen Intelligenz (AI), sofern dies für die vereinbarte Leistung zweckmässig ist.
Der Einsatz solcher Technologien dient ausschliesslich der Unterstützung der Leistungserbringung. Die fachliche Verantwortung für sämtliche Arbeitsergebnisse verbleibt jederzeit bei CleverBridge.
Sofern der Kunde den Einsatz solcher Technologien für ein Projekt oder einzelne Projektbestandteile ausschliesst oder gesetzliche bzw. regulatorische Anforderungen dies verlangen, berücksichtigt CleverBridge dies; allfällige Auswirkungen auf Aufwand und Termine werden vorgängig vereinbart.
5. Kundensysteme und Zugriffe
Erhält CleverBridge Zugriff auf Systeme, Daten oder technische Schnittstellen des Kunden, erfolgt deren Nutzung ausschliesslich zum Zweck der vereinbarten Leistungserbringung.
Zugriffe werden auf das erforderliche Mass beschränkt.
Nach Abschluss der Arbeiten werden nicht mehr benötigte Zugänge gelöscht oder an den Kunden zurückgegeben.
Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Verwaltung und Geheimhaltung sämtlicher Zugangsdaten, die er selbst oder von ihm beigezogene Dritte verwenden. Für Handlungen und Unterlassungen von Dritten, welche der Kunde beauftragt oder denen er Zugriff gewährt, ist CleverBridge nicht verantwortlich.
Der Kunde informiert CleverBridge unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit den betreuten Systemen, insbesondere über kompromittierte Zugangsdaten.
6. Datenschutz, Geheimhaltung und Vertraulichkeit
6.1 Geheimhaltung
CleverBridge behandelt sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Dies umfasst insbesondere auch Geschäftsgeheimnisse und betriebliche Informationen des Kunden, unabhängig davon, ob diese personenbezogene Daten enthalten.
6.2 Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von CleverBridge, abrufbar auf der Website.
6.3 Eingesetzte Dienste
Soweit zur Leistungserbringung externe Cloud- oder Softwaredienste eingesetzt werden, erfolgt deren Auswahl mit der gebotenen Sorgfalt. CleverBridge achtet auf angemessene technische und organisatorische Massnahmen sowie auf den Grundsatz der Datenminimierung. Auf Anfrage informiert CleverBridge den Kunden über die im Rahmen seines Projekts eingesetzten Dienste und deren Vertragsgrundlagen.
CleverBridge setzt AI-Dienste ausschliesslich in Geschäftsversionen ein, bei welchen die Anbieter vertraglich zusichern, Kundendaten nicht für das Training ihrer Modelle zu verwenden.
Informationen aus Kundensystemen werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht zum Training von AI-Modellen genutzt – weder durch CleverBridge noch durch die eingesetzten Dienste.
7. Softwareentwicklung und Projektumsetzung
Software, Konfigurationen, Workflows, Integrationen, Skripte oder sonstige technische Lösungen können unter Einsatz moderner Entwicklungswerkzeuge erstellt werden.
Der Kunde testet sämtliche gelieferten Lösungen vor der produktiven Nutzung oder lässt diese entsprechend prüfen.
Die produktive Inbetriebnahme erfolgt durch den Kunden oder nach dessen ausdrücklicher Freigabe.
8. Änderungen und Zusatzaufwand
Änderungen des Leistungsumfangs nach Projektbeginn können Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Kosten haben.
Zusätzliche Leistungen werden nach Vereinbarung oder gemäss gültigen Ansätzen verrechnet.
9. Vergütung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung nach Aufwand oder gemäss Offerte.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist CleverBridge berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder Dienstleistungen vorübergehend einzustellen.
10. Geistiges Eigentum
Sämtliche von CleverBridge entwickelten Methoden, Konzepte, Vorlagen, Automatisierungen, Agenten, Prozessmodelle, Dokumentationen, Softwarekomponenten sowie sonstige Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum von CleverBridge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Vom Kunden bereitgestellte Daten, Dokumente und Inhalte bleiben dessen Eigentum.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Arbeitsergebnissen, unabhängig davon, mit welchen Werkzeugen diese erstellt wurden.
11. Gewährleistung
CleverBridge erbringt ihre Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards.
Softwareprojekte und individuelle Entwicklungen können trotz sorgfältiger Umsetzung Fehler enthalten.
Der Kunde meldet festgestellte Mängel unverzüglich.
CleverBridge erhält Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
12. Haftung
Keine Partei, noch jegliche verbundene Organisationen oder Zulieferer sind für indirekte Schäden, Folgeschäden, spezielle oder zufällige Schäden, Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust von Geschäftsinformationen haftbar, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen.
Unsere Haftung Ihnen gegenüber, welche durch diesen Vertrag entsteht, ist auf den Betrag von fünfhundert Schweizer Franken (CHF 500) beschränkt. Die Beschränkung gilt – soweit gesetzlich zulässig – unabhängig davon, welche Haftungsgrundlage festgestellt wurde. Die Beschränkung des Betrags gilt nicht für Haftungsverpflichtungen, die aus einer Verletzung unserer Pflichten gemäss Ziffer 6.1 (Geheimhaltung) entstehen.
Für Entscheidungen, welche ausschliesslich aufgrund von Analysen, Empfehlungen oder automatisiert erzeugten Resultaten getroffen werden, übernimmt CleverBridge keine Haftung, soweit in einer Einzelvereinbarung nichts anderes geregelt ist.
Die Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen sowie für die produktive Freigabe von Software, Konfigurationen und Prozessen verbleibt beim Kunden.
13. Software-Abonnemente und Wiederverkauf
CleverBridge beschafft und vertreibt als zertifizierte Partnerin Software-Abonnemente von Drittanbietern, insbesondere Abonnemente der Zoho-Dienste.
Anbieterin und Betreiberin dieser Dienste ist die jeweilige Herstellerin, im Fall von Zoho die Zoho Corporation GmbH mit Sitz in Essen (Deutschland) bzw. weitere Gesellschaften der Zoho-Gruppe. CleverBridge tritt als zertifizierte Wiederverkäuferin auf und ist nicht Anbieterin dieser Dienste.
Das Nutzungsverhältnis für die abonnierten Dienste kommt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Anbieterin zustande und richtet sich nach deren Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Diese regeln insbesondere Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Datenhaltung und Datensicherheit der Dienste.
CleverBridge übernimmt im Rahmen des Wiederverkaufs die Beschaffung, Lizenzverwaltung und Verrechnung der Abonnemente sowie – sofern vereinbart – den Erstsupport.
Preis- oder Leistungsänderungen der Anbieterin kann CleverBridge dem Kunden mit Wirkung auf die nächste Abonnementsperiode weitergeben.
Laufzeit und Erneuerung der Abonnemente richten sich nach der jeweils vereinbarten Abonnementsperiode; die Kündigungsmodalitäten der Anbieterin bleiben vorbehalten.
14. Drittprodukte
CleverBridge implementiert und integriert Produkte verschiedener Softwarehersteller.
Für Funktionalität, Verfügbarkeit, Preisänderungen, Leistungsumfang oder Produktänderungen solcher Drittprodukte gelten ausschliesslich deren jeweilige Vertrags- und Lizenzbedingungen.
CleverBridge haftet nicht für Änderungen oder Einschränkungen, welche durch Hersteller vorgenommen werden.
15. Laufzeit und Kündigung
Dauerverträge können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Ebnat-Kappel, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.